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Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Vincent Kokert, hat sich in der heutigen Landtagssitzung noch einmal klar gegen ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ausgesprochen. Gleichzeitig verwies er auf die bereits bestehenden Regelungen zum Tierschutz.

„Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Mit den Regelungen im Tierschutzgesetz, der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, der Tierschutztransportverord¬nung und der Tierschutzschlachtverordnung wurden ausreichende rechtliche Regelungen geschaffen, um dem grundgesetzlichen Anliegen gerecht zu werden. Für die Überwachung des Tierschutzes sind die Veterinärämter zuständig und hier soll die Verantwortung auch bleiben“, erklärte Vincent Kokert.

„Bisherige Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Bereich des Naturschutzes machen deutlich, dass die Verbandsklage kein geeignetes Mittel ist, um Natur- oder Tierschutzbelangen gerecht zu werden. Vielmehr wurde im Rahmen der bisherigen Genehmigungsverfahren deutlich, das Naturschutzverbände die Verbandsklage dazu nutzten, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu behindern oder zu verzögern. Die Genehmigung und die Überwachung des Baus von Tierhaltungsanlagen erfolgt durch staatliche Behörden. Die Einführung eines Verbandklagerechtes für Tierschutzvereine ist deshalb überflüssig und führt nicht zu mehr Tierschutz“, unterstrich der CDU-Fraktionsvorsitzende.

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