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„Die Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte großer Unternehmen ist ein wichtiges politisches Signal. Zum Internationalen Frauentag am 8. März wird endlich ein Gesetz verabschiedet, das nachhaltige Veränderungen in den Führungspositionen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst erreicht“, erklärt Karina Jens, Vorsitzende der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst am 6. März 2015 im Deutschen Bundestag.

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft in Deutschland für Frauen in Führungspositionen haben in vierzehn Jahren nicht zum Ziel geführt. Der Blick in europäische Nachbarländer beweist: Eine gesetzliche Frauenquote wirkt!

Jens: „Wir brauchen zusätzlich einen Mentalitätswandel in den Unternehmen. Die Kompetenz, Leistung und Erfahrung von Frauen müssen sich beim Entgelt und beim beruflichen Aufstieg niederschlagen. Es ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, dass sich die Potentiale von Frauen und Männern gleichermaßen entfalten können.“

Nicht nur die Privatwirtschaft ist gefordert. Auch der öffentliche Dienst hat bei der Besetzung von Führungspositionen eine Vorbildfunktion. Künftig gelten strengere Regelungen im Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz.

„Wir erwarten eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Bundesverwaltung. Diese Signalwirkung muss auch an die Länder und die Kommunen gehen. Die Frauenquote ist der richtige Weg“, so die Vorsitzende der Frauen Union M-V.

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