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„Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass Struktur und Aufgabenverteilung in der Landes- und Regionalplanung klar und effizient geregelt sein müssen. Künftig genügen hierfür auch in Sachsen-Anhalt drei statt der bisher noch vier Planungsebenen. Gleichzeitig wird bei allen Planverfahren eine noch frühzeitigere Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt.

Der Hochwasserschutz wird als gesetzlicher Grundsatz der Raumordnung weiter gestärkt. Bei raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen sind die Belange des Hochwasserschutzes künftig in besonderer Weise zu berücksichtigen. Damit erhält der Hochwasserschutz bei der künftigen Aufstellung von Raumordnungsplänen das notwendige Gewicht, und nachfolgende Verwaltungsverfahren werden erleichtert.

Der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt tragen wir durch eine Flexibilisierung von Standards Rechnung. Mit der bevorstehenden Novellierung werden Sonderregelungen wegen geringer Einwohnerdichte (weniger als 70 Einwohner/km²) zur Sicherung der Daseinsvorsorge künftig für die einzelne Gemeinde möglich. Die bisherige Regelung knüpfte diesbezüglich noch an den Landkreis an. Dies hatte zur Folge, dass dünn besiedelte Gemeinden in großen Kreisen keine Chance auf spezifische Lösungen oder Förderungen hatten.

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien achten wir als CDU-Fraktion auch in Zukunft darauf, dass nicht blinder Ausbaueifer, sondern energiepolitische Vernunft die Richtung vorgibt. Deswegen werden insbesondere die landesplanerischen Bestimmungen über den Ausbau der Windkraft weiter präzisiert. Künftig müssen im Landkreis mindestens zwei alte Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut werden, bevor eine noch leistungsstärkere neue Anlage im Windeignungsgebiet in Betrieb gehen soll. Hierfür gelten dann im Windeignungsgebiet verringerte Abstandsgebote zwischen den Anlagen. Damit wird dem Wildwuchs von Windkraftanlagen ein noch wirksamerer Riegel vorgeschoben, ohne dass Sachsen-Anhalt seine Spitzenstellung im Bereich der Windkraft verliert.“

 

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