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CDU-Juristen fordern die Fraktionsvorsitzenden Hering und Köbler schriftlich zur Weiterleitung der Antragsschrift auf
 
„Es ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, dass die rot-grüne Parlamentsmehrheit das eige-ne Kommunalwahlgesetz dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt hat, anstatt als Gesetzgeber selbst für Rechtssicherheit zu sorgen. Dieses Verfahren wirft verfassungsrecht-lich bedeutsame Aspekte auf, die vor dem Hintergrund der nahen Kommunalwahl besondere Beachtung in der Öffentlichkeit finden. Ich habe daher die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen angeschrieben und sie gebeten, uns die beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereichte Antragsschrift zur Verfügung zu stellen“, erklärte der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ), Dr. Helmut Martin. „Der Ar-beitskreis Christlich Demokratischer Juristen versteht sich als Mittler zwischen (Rechts-)Politik, juristischer Praxis und Wissenschaft sowie juristischen Laien. Wir freuen uns darauf, die Inhalte der Antragsbegründung von Rot-Grün mit den Fraktionen und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren und in Klartext zu übersetzen“, so Martin weiter.
 
Hintergrund:

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Normenkontrollan-trag beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Prüfung der Frage gestellt, ob die Re-gelungen des Kommunalwahlgesetzes zu Angaben über die Geschlechterparität sowie zum Abdruck des Textes von Art. 3 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen verfassungswidrig ist. Der ACDJ-Vorsitzende Dr. Helmut Martin hat dieses Vorgehen scharf kritisiert (PM vom 20.02.2014).

(Nr. 032/2014 - 27.02.2014)

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