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Vincent Kokert/Egbert Liskow: Ausgaben des Bundes für Hochschulen wachsen seit Jahren - Koalitionsvertrag zügig umsetzen
Anlässlich der heutigen Proteste zahlreicher Studentinnen und Studenten in Mecklenburg-Vorpommern erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Vincent Kokert:
„Derzeit verbietet das Grundgesetz, dass der Bund sich finanziell direkt für die Hochschulen engagiert (sog. Kooperationsverbot). Im Frühjahr 2012 hat der Bund deswegen angeboten, das Grundgesetz zu ändern. Wäre das Grundgesetz damals geändert worden, wäre der Bund schon längst in die Finanzierung der Hochschulen eingestiegen. Aufgrund der Hartleibigkeit von Rot-Grün im Bundesrat ist die Grundgesetzänderung damals nicht zustande gekommen – vermeintlich, weil die angebotene Grundgesetzänderung nicht weit genug ging, tatsächlich, weil Rot-Grün Fundamentalopposition betrieb; Fundamentalopposition zum Schaden der Hochschulen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Koalitionspartner auf Bundesebene darauf einigen konnten, dass den Hochschulen künftig mehr Geld für die Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt wird und das Kooperationsverbot im Bereich der Hochschulen fallen soll. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes bereits berücksichtigt, allerdings besteht in der Bundesregierung noch keine Einigkeit über die genaue Verteilung der Mittel. Eine Bundesratsinitiative, die die Bundesregierung auffordert, zügiger zu Werke zu gehen, würde die CDU-Fraktion unterstützen.“
„Ich kann nachvollziehen, dass viele Studentinnen und Studenten den Zustand ihrer Hochschulen bemängeln. Auch wenn durch gewaltige Investitionen des Bundes zumindest die Bausubstanz der meisten Standorte vorbildlich ist, ist die Ausstattung mit Sachmitteln und Personal nicht immer so, wie man es sich wünschen würde. Durch die Hochschulpaktmittel engagiert sich der Bund seit vielen Jahren in hohem Maße für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bis 2018 fließen insgesamt 90 Mio. Euro von Berlin nach Schwerin. Auch EU-Mittel werden in großem Umfang eingesetzt, von 2007 bis 2013 für wissenschaftliche Geräte allein 25,1 Mio. Euro und 66,6 Mio. Euro für den Hochschulbau. Da die Hochschulen eindeutig in die Zuständigkeit der Länder fallen, sind aber in erster Linie die Länder in der Pflicht, wenn es um die Finanzierung der Hochschulen geht. Ich habe bislang in jeder Haushaltsdebatte darauf hingewiesen, dass ich der Meinung bin, dass höhere Landesausgaben für die Hochschulen finanziell möglich wären“, erklärte der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Egbert Liskow.